Aktives Alter Reussbühl

Veranstaltung zum Thema „Vorsorgeregelungen“

11.November 2014 im Rest. Obermättli

 

Mit einer Patientenverfügung kann ich über die Anwendung von medizinischen Therapien und Behandlungen mitentscheiden. Sollte ich durch einen Unfall oder Krankheit nicht mehr in der Lage sein mich zu äussern, hilft die Patientenverfügung den Angehörigen und dem Behandlungsteam die Entscheidungen im gewünschten Sinne zu treffen.

Wenn ich mich selbst nicht mehr äussern kann, wem übergebe ich die Vertretungsrechte in persönlichen, finanziellen und rechtlichen Belangen? Dazu dient der Vorsorgeauftrag.

Wen wünsche ich mir in den letzten Stunden als Begleitung. Was möchte ich für eine Abdankungsfeier, was für ein Grab und vieles mehr lassen sich mit der Anordnung im Todesfall oder mit der Bestattungsvorsorge regeln.

Wichtig ist, dass alle diese „Regelungen“ mit den Vertrauenspersonen abgesprochen sind und die schriftlichen Dokumente mit Ort, Datum und Unterschrift versehen sind.

Für das schriftliche Festhalten gibt es Dokumentationsmappen von der Caritas oder der Pro Senectute u.a. Diese Institutionen geben auch gerne Auskunft.

Bezüglich Bestattungsvorsorge gibt jedes Bestattungsunternehmen unentgeltliche Beratung.

Viel haben wir gehört an diesem Nachmittag. Frau Andrea Jenny von der Caritas Luzern und Herr Boris Schlüssel von Egli Bestattungen haben uns diese schwierigen Themen sachkundig und auf sympathische Art vermittelt. Und die Stimmung im Saal war entspannt und auf keinen Fall traurig.

 

Siehe dazu auch Das neue Erwachsenenschutzrecht von Rosemarie Zemp

 

Bilder Hans Wyss